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Dieses Thema hat 39 Antworten
und wurde 4.445 mal aufgerufen
 DDV
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Flotti Offline




Beiträge: 274

25.04.2010 08:12
#31 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Hi Lupine,
nimm dir die gestrigen "Testosteron-Konzentrationen" nicht so zu Herzen "ich mag es gar nicht, Auslöser dafür zu sein". Du hattest damit wirklich gar nichts zu tun. In der wettbewerbsorientierten Online-Dokowelt kommt es immer wieder zu heftigen emotionalen Auseinandersetzungen. Die Jungs (oder auch Mädels, allerdings seltener) kommen danach meist auch wieder auf den Teppich. Und die, die nur mit aufgekrempelten Ärmeln rumtönen, kannste ja ignorieren (fällt mir auch manchmal schwer). Ich finde es schön, dass du hier bist. Ein bisschen mehr Frauenpower können wir gut gebrauchen. Auch als Regulativ für "Testosteron-Konzentrationen".
Gruß Flotti

Ommaaaa Offline



Beiträge: 736

25.04.2010 09:23
#32 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Liebe Lupine,
nimm das alles bitte nicht so tragisch!
Du bist gnaz bestimmt nicht schuld an irgendwelchem Geszänk!
Also, wenn ich trotz der freigesetzten Testosteronmengen in diesem Thread doch mal was sagen darf:
Das Zögern ist laut DDV weder erlaubt noch verboten, es wird in den Regeln einfach nicht benannt! Und da es nicht direkt verboten ist, wird es halt von den meisten parktiziert.
Man kann einem Mitspieler ja schlecht verbieten über sein Blatt nachzudenken und genau so wenig kann man einem verbieten, darauf zu reagieren. Und wenn es sich bei dem Überlegen halt um simliertes Überlegen handelt, dann ist das halt so. Da man es nicht ändern kann, toleriert man es eben!

Liebe Grüße Eva, die jetzt einen Anspruch auf OMA-Blätter hat.

JayJay Offline



Beiträge: 43

25.04.2010 09:53
#33 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Zitat von Ommaaaa
Das Zögern ist laut DDV weder erlaubt noch verboten, es wird in den Regeln einfach nicht benannt!

Hallo Eva! Da muss ich Dir widersprechen. Ich hatte mir schon auf der ersten Seite dieser Diskussion die Mühe gemacht, die entsprechenden Passagen aus dem Regelwerk des DDVs herauszusuchen. Die Turnierspielregeln und die Schiedsrichterhilfen des DDVs sind für alle Schiedsrichter bindend. Wenn dort nun steht:

Zitat
Ein Warten kann zwar auch als indirekte Aufforderung interpretiert werden, ist jedoch nichtnachweisbar in einer Abgrenzung zum Überlegen und wird daher nicht geahndet.

... dann bedeutet das (ganz testosteronfrei ), dass das zögern ausdrücklich erlaubt ist!

Doppelkopf-Rangliste jetzt auch in der Brettspielwelt http://www.brettspielwelt.de/Forum/index.php/board,450.0.html

Ommaaaa Offline



Beiträge: 736

25.04.2010 10:14
#34 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

So viel was anderes meine ich eigentlich auch nicht geschrieben zu haben.
Aber gut, dann versuch ich mal es trotzdem noch ein wenig anders zu formulieren:
Es ist nicht verboten! Wird aber auch nicht ausdrücklich gefordert.

Besser?

Liebe Grüße Eva, die jetzt einen Anspruch auf OMA-Blätter hat.

Micha Offline




Beiträge: 3.249

25.04.2010 10:20
#35 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Zitat von Ommaaaa
Liebe Lupine,
nimm das alles bitte nicht so tragisch!
Du bist gnaz bestimmt nicht schuld an irgendwelchem Geszänk!



Hallo Lupine,

Dein Interesse am Spiel und Deine Fragen bereichern dieses Forum, lass Dich da bitte nicht beirren.

Das gilt in gleichem Maße auch für SQ03 oder jeden, der sich für unser Spiel interessiert.

Tragisch sehe ich es allerdings aus den Erfahrungen heraus, aus denen auch dieses Forum entstanden ist. Du erlebst hier einen Vorgeschmack auf die Verhaltensmuster mit denen wirklich alles zerstört wird was mit unserer Dokoszene zu tun hat und womit wir uns doch eigentlich alle gerne in unserer Freizeit beschäftigen. An sachliche Diskussionen wird sich mit einer Provokation drangehängt die mit dem eigentlichen Thema nix zu tun hat, die Diskussion driftet unter schlechter Stimmung ab, wer nicht auf Streit steht zieht sich zurück. Versucht ein Moderator einzugreifen stürzen sich mit Sicherheit einige auf ihn um ihm Zensur und Eingriff in verfassungsmäßige Rechte vorzuwerfen.

Diese Abläufe haben viele von uns oft genug erlebt und auch ich bin nicht dickfellig genug, den Mist immerwieder durchzustehen.

Lasst uns malwieder über Doppelkopf reden

Grüße

Micha

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Antwort bei Dullenabfrage vor Aufspiel an 3 oder 4 von Kontra mit Dulle + lauffähigem schwarzen As, für Re auch bei Dulle ohne As(se)!!

cahei Offline



Beiträge: 253

25.04.2010 11:07
#36 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

jaaaaaaaaaaaaaaaa micha

und Lupine, lass uns doch mal paar spiele zusammen machen. dabei kann man vieles besser lernen
gruß

carsten

Rolf Block Offline



Beiträge: 193

28.04.2010 17:03
#37 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Zitat Ein Warten kann zwar auch als indirekte Aufforderung interpretiert werden, ist jedoch nichtnachweisbar in einer Abgrenzung zum Überlegen und wird daher nicht geahndet.

... dann bedeutet das (ganz testosteronfrei ), dass das zögern ausdrücklich erlaubt ist!

Lieber Jay Jay ,
deine Deutung ist nicht korrekt. Wenn etwas nicht geahndet werden kann, bedeutet es keinesfalls eine (ausdrückliche) Erlaubnis. Es ist sogar verboten, wie du im ersten § dankenswerter Weise zitierst.
Es ist verboten, aber man kann es nicht nachweisen, und damit nicht ahnden. Genau wie Doping.
Ist dort ALLES, was man nicht nachweisen kann, erlaubt? Eben nicht! Und wenn man es plötzlich nachweisen kann, wird es geahndet.
Insbesondere ist ja JEDE Info über Re oder Kontra ausdrücklich verboten. Unabhängig von der Art der Übermittlung. (Konventionieren durch geschickte Kartenlegetechnik ist innerhalb der Regeln Bestandteil derselben) Daraus eine Erlaubnis zu konstruieren, zeugt von einer gewissen "Flexibilität" im Umgang mit Regeln.

Ronald mag ja ein Raufbold sein, in einem hat er völlig Recht: Es gibt Spieler die an der Zögerdoko "Innovation" den Spass am Spiel verlieren.

Ich hatte letztens das Glück mit Olmi eine Liste zu spielen, komplett ohne Knopf. Welch ein Genuss. Und gewonnen hatte ich auch. Aber auch ohne wärs schön gewesen. Olmi, das können wir wiederholen.

Viele Grüße

Rolf

Maggie2 Offline



Beiträge: 1.175

23.09.2015 10:31
#38 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Hallo Micha

So, jetzt stelle ich mal die Signaturen richtig:
Re vor Aufspiel bedeutet auch DoppelDulle wenn anschließend Karo9 folgt.
Re mit zögern (vor dem ersten Stich) ist die große Abfrage / Keine-90-Abfrage (analog zur Stillen Kontra-Abfrage) auf 2te Dulle und ein lauffähiges As bei Pos.3 oder Pos.4 und auf Fehlfarbkontrolle in Kreuz und Pik bei Pos.2.
Re mit FehlAs heißt, dass man mindestens 9 Trumpf (evtl. noch eine weitere Farbe kontrolliert und evtl. keine Dulle) hat und selbst dann an einen Sieg glaubt, wenn das ausgespielte As gestochen wird.


Es ist interessant zu lesen, wie sich die Signaturen von damals weiterentwickelt haben. Also wurde das Ganze doch reformiert. Bei der 3. Signatur würdest du jetzt sagen: re vorab mit Fehlass bzw. Fehlass mit re bedeutet einen Erwartungswert von 100. So würde ich das jetzt nach den letzten Beiträgen interpretieren.
Das mit den 9 Trümpfen habe ich auch schon einmal in einem Beitrag von Cahei gelesen.

Viele Grüße

Maggie

Maggie2 Offline



Beiträge: 1.175

23.09.2015 12:46
#39 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Bin bei Doko-Wissen übrigens auf die forcierende Re-Ansage gestoßen. Kann nur leider nicht mehr nachträglich finden, dass der Ansagende dann 9 Trümpfe auf der Hand haben muss. über irgendwo stand das.

Maggie

Maggie2 Offline



Beiträge: 1.175

23.09.2015 21:20
#40 RE: Ist Zögern erlaubt nach DDV? Antworten

Habe jetzt im ES die Sache mit den 9 Trümpfen gefunden auf S. 15 Punkt 3

Maggie

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